Wartung und Instandhaltung von Funk- und Batteriebrandmelder

Was ist ein Funk- und Batteriebrandmelder?

INTERESSE ?
Falls Sie Eigentümer eines Wohnhauses sind oder für den Brandschutz in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Flughäfen, Veranstaltungsgebäuden oder Industriebetrieben sowie großen Bürokomplexen und Lagerhallen in der Necker-Main-Rhein Region verantwortlich sind und wir Ihr Interesse an einem zuverlässigen Partner in Sachen Brandmeldetechnik geweckt haben, dann kontaktieren Sie uns hier.

Wie wichtig ein zuverlässiges Brandmeldesystem ist, lässt sich an den erschreckend hohen Zahlen in Bezug auf Brandopfer ablesen. Um einen Brand frühzeitig zu erkennen, sind deshalb Funk- und Batteriebrandmelder in die modernen Brandschutzsysteme integriert. Hierbei handelt es sich um Gefahrenmeldeanlagen aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen, über Funk miteinander vernetzten Brandmeldern empfangen, auswerten und dann reagieren. Funk- und Batteriebrandmelder können an ein zentrales Empfangsgerät angeschlossen werden, welches im Brandfall ebenso wie alle anderen vernetzten Melder alarmiert wird. Um den Brand schnellstmöglich bekämpfen zu können, können die Signale daraufhin an verschiedene technische Einrichtungen weitergeleitet werden. Der Brand kann dann einer ständig besetzten Stelle, wie der Leitstelle der örtlichen Feuerwehr, gemeldet und zeitgleich die internen Brandschutzmaßnahmen ausgelöst werden. Dazu können das Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen, Schließen von Feuerschutzabschlüssen und das Auslösen von Objektlöschanlagen gehören. Die Installation von vernetzten Funk und Batteriebrandmeldern ist daher ein essenzieller Faktor im Bereich der Gebäudetechnik und des Brandschutzes.

WIE FUNKTIONIERT DIE BRANDMELDETECHNIK MIT FUNK- UND BATTERIEBRANDMELDERN?

Die Funk- und Batteriebrandmelder können untereinander per Funk vernetzt werden, damit alle Melder das Signal im Brandfall untereinander weitergeben und demzufolge gleichzeitig Alarm auslösen, sobald ein Funk und Batteriebrandmelder Rauch detektiert. So besteht keine Gefahr, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird, da die Funksignale auch über größere Distanzen senden können. Die unabhängig vom Stromkreis funktionierenden Batteriebrandmelder arbeiten selbst bei Spannungsausfall zuverlässig weiter, wobei beim Erwerb unbedingt auf das VdS-Siegel geachtet werden sollte. Falls die Batterien gewechselt werden müssen, wird dieses ca. 30 Tage, bevor die Batterie vollständig entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt.

In welchen Bereichen werden Funk- und Batteriemelder eingesetzt?

Logischerweise machen die Installationen von Brandschutzvorrichtungen wie Funk und Batteriebrandmelder besonders in brandgefährdeten Gebäuden wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten und Schulen Sinn. Im gewerblichen Bereich empfehlen wir allerdings immer, eine komplette Brandmeldeanlage als Komplettsystem mit Übertragungseinheit einrichten zu lassen.

Auch im privaten Bereich ist es sehr wichtig, die Brandschutzsysteme auf dem neuesten Stand zu halten, da durch die frühzeitige Detektion Brände eingedämmt und verhindert werden können. Ebenso erfüllen Sie so die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der neuen Rauchmelderpflicht; in Rheinland-Pfalz besteht eine Nachrüstpflicht in allen vorhandenen Wohnungen bis zum Juli 2012, wodurch alle Hauseigentümer ihr Brandmeldesystem aktualisieren lassen mussten bzw. noch müssen. Gerade hier sind Funk und Batteriebrandmelder besonders empfehlenswert.

WARTUNG / INSTANDHALTUNG Brandmeldetechnik

Gesetzgebung / Vorschrift / Zeitraum

Da 95% aller Brandopfer nicht an den Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung sterben, ist auch hier eine neue gesetzliche Ausstattungspflicht entstanden und die Rauchmeldepflicht gesetzlich eingeführt. So können der Brand und die gefährliche Rauchentwicklung schon vor dem eigentlichen Ausbruch bekämpft werden. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist daher auch im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Während die Ausführung und Bauteile gemäß den Anforderungen der DIN VDE 0833-2 zu installieren sind, müssen versicherungstechnisch erforderliche Anlagen den Vorgaben der Norm VdS 2095 entsprechen.

Seit 2003 gilt in Rheinland-Pfalz die aktuelle Rauchmelderpflicht, welche vorschreibt, dass in allen Neu,- Um- und Bestandsbauten geprüfte Rauchmelder installiert sein müssen sowie bis Juli 2012 in allen vorhandenen Wohnungen Rauchmelder nachgerüstet sein müssen. Gerade bei Funk- und Batteriebrandmeldern ist die regelmäßige und gründliche Instandhaltung nach der Norm DIN EN 14604, welche die Mindestanforderungen an Rauchmelder festlegt,  immens wichtig, um einen funktionstüchtigen Betrieb sicherzustellen.

Unsere Wartungsleistungen

Unsere zertifizierten Fachkräfte prüfen, warten und dokumentieren die Funktionstüchtigkeit Ihrer Brandmeldeanlagen, im privaten wie auch im industriellen Bereich, in der gesamten Rheinland- Pfalz. Wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle, auf Ihr Unternehmen beziehungsweise auf Ihr Wohnhaus hin zugeschnittene Dokumentation nach DIN EN 14604 und haben hierfür eine Schulung über alle gängigen Produkte erhalten. Dazu verfüge ich persönlich in dem Bereich Brandmeldetechnik über eine Zertifizierung als Hauptverantwortliche Fachkraft für Brandmeldeanlagen beim TÜV. Somit können wir alle Batterie- und Funkbrandmeldeanlagen warten und Instand halten.

Die zertifizierte Wartung wird im laufenden Protokoll dokumentiert, wodurch Sie alle gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

VORTEILE EINER FACHGRECHTEN WARTUNG:

  • Zuverlässiges Funktionieren der Batterie- und Funkbrandmelder ist sichergestellt
  • Der Brand kann unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt und direkt bekämpft werden
  • Gründliche Vorsorge und sorgfältige Wartung kann Leben retten
  • Sie bleiben versicherungstechnisch auf der sicheren Seite und minimieren Ihr Haftungsrisiko